Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit einer Krankenkasse. Ich stelle Ihnen nach erfolgter Behandlung eine Rechnung aus. Die bezahlte Rechnung kann bei Ihrer Kasse und bei einer etwaigen Zusatzversicherung eingereicht werden. Ob eine Rückerstattung erfolgt und wie hoch diese ist, hängt von mehreren Faktoren ab, auf die unsere Ordination keinen Einfluss hat. Gerne können wir Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag erstellen, welchen Sie vorab bei Ihrer Kasse einreichen können, um die Höhe der Rückerstattung zu erfragen. Wir reichen auch gerne die bezahlte Honorarnote für Sie bei Ihre Krankenkasse ein.